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RECHT

 
 

In Amerika ist alles möglich - Oder ?

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bildWer hat nicht eine von Ihnen auf Lager: Eine dieser - Geschichten über unglaubliche Urteile, sinnlose Regelungen und astronomische Schadensersatzsummen, die im amerikanischen Rechtssystem regelmäßig gesprochen, angewandt oder zuerkannt werden.

Die Vertriebswege dieser Art "Nachrichten" über die amerikanische Justiz, die regelmäßig Mörder freilässt dafür aber für einen verschütteten Kaffee Millionensummen zuspricht, haben sich mittlerweile erweitert: Nicht mehr nur über Zeitungsenten und Mundpropaganda erfahren wir über die erstaunlichen Zustände jenseits des Atlantiks, mittlerweile erreichen uns Gerichts-"Neuigkeiten" aus den vereinigten Staaten auch per E-Mail und das www.

Eines aber hat sich über die Jahre kaum geändert: Sie sind meist frei erfunden.
 
Nicht- und Halbwissen

Für die Entstehung der meisten modernen Sagen ist eine Mischung aus Halbwissen und Vorurteilen die treibende Kraft. Klassisches Beispiel sind etwa die Mythen über chinesische Restaurants, in denen entweder Ratten oder von Gästen mitgebrachte Haustiere auf dem Teller landen. Die chinesische Kultur ist uns fremd, und man sieht chinesischem Essen nicht immer an, was alles drin ist - Sagt man nicht auch sprichwörtlich "In China essen Sie Hunde"? Und wenn es kein Sprichwort ist, hat es nicht jedenfalls irgendwer schon mal irgendwo gesagt oder geschrieben? Alles in allem ist es also gar nicht so fernliegend, das beim Chinesen um die Ecke "Frittierter Fiffi süß-sauer" angeboten wird!

Ähnlich verhält es sich mit "Kenntnissen", die Otto-Normalbürger über das amerikanische Rechtssystem hat. Diese beschränken sich meist auf zwei Grundannahmen:

1. In Amerika bekommt man für jeden Quatsch Millionen von Dollar an Schadensersatz zugesprochen.

2. Wenn es überhaupt gesetzliche Regelungen gibt, dann sind diese entweder unsinnig oder so formuliert, dass jeder Richter sie auslegen kann, wie es ihm gerade passt.


Die erste Annahme hat ihren wahren Tatsachenkern in einem fundamentalen Unterschied zu (kontinental)-europäischen Rechtssystemen, insbesondere zum deutschen. Voraussetzung für die Entstehung eines Schadensersatzanspruches ist hiezulande ebenso wie im anglo-amerikanischen Rechtskreis, dass dem Schädiger ein Schadenseintritt zugerechnet werden, kann - also: das er für einen Schaden "verantwortlich" ist. Im deutschen Rechtskreis ist das wichtigste Kriterium der Zurechnung das Verschulden: Regelmäßig wird nur für denjenigen Schaden gehaftet, der mindestens fahrlässig durch den Schädiger verursacht wurde, dieser also die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" außer Acht gelassen hat (§ 276 BGB). Wer an einem Schaden nicht "schuld" ist, muss für ihn also - grundsätzlich - auch nicht aufkommen.

Anders im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Dort wird die Verursachung - also die Schlichte "Kausalität" als wichtigstes Zurechnungskriterium gesehen. Es kommt wesentlich weniger darauf an, ob dem Verursacher eines Schadens dieser auch "zum Vorwurf" gemacht werden kann. Das Ergebnis des Fehlens des Verschuldens als zusätzlichem Filter ist die Tendenz, auch für Alltagsgefahren einen "Verantwortlichen" finden zu wollen - So dass am Ende tatsächlich auch solche Schäden für ersatzfähig angesehen werden, die hierzulande unter den Begriff "Allgemeines Lebensrisiko", oder etwas weniger juristisch ausgedrückt: "Pech" subsumiert würden.

Dass diese Art der Zurechnung uns weitgehend unbekannt ist, heißt nicht notwendigerweise, dass sie falsch ist - Leider tendieren Menschen aber dazu, dass was sie kennen für richtig und gut, was sie nicht kennen dagegen für sinnlos und böse zu halten.

Darüber hinaus hat im amerikanischen Rechtssystem das bereits gesprochene Recht eine wesentlich größere Bedeutung als das bei uns der Fall ist; Gesetzeskommentierungen und andere -Literatur haben demgegenüber nur eine untergeordnete Bedeutung. Dieses So genannnte "Case Law" ist dem Kontinentaleuropäer an sich ebenfalls einigermaßen suspekt. Warum das Urteil "Miller vs. Shultz" aus dem Jahr 1832 heutzutage noch irgendeine Relevanz haben sollte, erschließt sich oft nicht ohne weiteres - Zumindest nicht, ohne weitere Recherche, die mit ja Arbeit verbunden sein könnte.

Fremdartiges wird eben lieber abgelehnt als hinterfragt. Und so erklärt sich dann, dass die meisten gerade dem US-Amerikanischen Recht so ziemlich jede Idiotie zutrauen. Nur eines wird Kategorisch ausgeschlossen: Das vor einem amerikanischen Gericht der gesunde Menschenverstand auch nur den Hauch einer Chance hat. Und herauskommen dabei dann Geschichten wie die folgenden.


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ZULETZT AKTUALISIERT: FR., 13.01.2006

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