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Es wird eng für viele Nutzer von p2p-Tauschbörsen wie "kaazaa" oder "eDonkey": Die Film- und Musikindustrie macht ernst und beginnt Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. In der letzten Woche wurde in diesem Zusammenhang das erste Urteil eines deutschen Gerichts in diesem Zusammenhang bekannt: Ein deutscher Tauschbörsennutzer wurde vom Amtsgericht Cottbus zu einer Geldstrafe verurteilt und muss dazu einen - wesentlich höheren - Schadensersatzbetrag berappen.
Und als wäre das nicht schon genug, erhalten etliche E-Mail User seit einigen Tagen E-Mails mit dem Betreff "Raubkopien auf Ihrem PC", in dem eine angebliche "Anti Piracy taskForce des Heise verlags" wüste Drohungen ausstößt. Was nun? Festplatte zerstören? Tür verrammeln? Selbstanzeige? | Man kann vom Urheberrecht, der Musikindustrie und illegalen Downloads halten, was man will - eines ist jedoch sicher: Das Lokalisieren "illegaler" Dateien auf dem heimischen Rechner ist nach dem Stand der Technik niemandem möglich - zumindest nicht, ohne ein eigens Dafür eingeschleustes Programm, dass die Schnüffelarbeit erledigt. Dieses aber einzuschleusen wäre wohl an sich schon strafbar, insofern ist es recht unwahrscheinlich, dass sich gerade diejenigen, die einen vor den Kadi zerren möchten, solcher Mittel bedienen. Aber sehen wir uns die fragliche Mail erst einmal genauer an.
Sehr geehrter PC-Nutzer,
wir vertreten die urheberrechtlichen Interessen unserer Mandanten
Microsoft, Adobe, IBM, Lotus, Symantec, PowerQuest, McAfee und
WinZip Computing. In ihrem Auftrag scannt unsere AntiPiracy Task
Force regelmaessig das Internet und erstellt umfangreiche
Protokolle, um die Nutzung raubkopierter Software zweifelsfrei
nachzuweisen. Bedauerlicherweise mussten wir auch auf Ihrem PC
Raubkopien feststellen.
Hierzu wurde oben schon alles gesagt: Ein solcher "Scanner" existiert nicht. Es ist allenfalls möglich, über Provider-Logs bestimmte Verdachtsmomente zu ermitteln, dh.: Wer ständig Tauschbörsen nutzt, hinterlässt dabei Spuren bei seinem Dienstanbieter und anderswo. Dies kann durchaus dazu führen, dass Behörden aufmerksam werden. Den heimischen PC scannen können diese allerdings nicht. Dazu bedarf es immernoch des guten alten Durchsuchungsbeschlusses und der Sicherstellung der Hardware zur Auswertung.
Raubkopierer sind Verbrecher. Diese Straftat wird mit Geldstrafe und
Gefängnis bis 5 Jahren geahndet.
Einen groben Schnitzer, der wohl nur Juristen auffällt, der deswegen einem Juristen (und um solche soll es sich hier ja handeln) aber auch nicht unterlaufen würde, können wir hier bewundern. Verbrechen sind solche Straftaten, deren Begehung mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (§ 12 StGB). alles andere sind lediglich Vergehen. Somit handelt es sich bei Raubkopierern auch nicht um "Verbrecher" ("bis zu 5 Jahren"). Eine Kleinigkeit ist dieser Patzer, sicherlich, aber er sagt etwas über die (fehlende) Glaubwürdigkeit der Nachricht aus.
Ferner drohen Ihnen hohe Schadensersatzansprüche und Rechtsverfolgungskosten sowie Beschlagnahme der Computerausrüstung. Verstoesse gegen das Urheberrecht verfolgen wir daher mit aller Haerte.
Wir haben das entsprechende Scanprotokoll an unsere Mandantschaft sowie die zustaendige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wir bitten Sie, sich zur Verfuegung zu halten und
von Rueckfragen Abstand zu nehmen, da Sie andernfalls wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen werden.
Soso. Wer Rückfragen hat, wird in U-Haft genommen, das nenne ich mal eine "robuste" Strategie. Wer's jetzt noch nicht gemerkt hat, der muss wirklich ein ziemlich schlechtes Gewissen haben: Selbstverständlich wird ist auch diese Passage vollkommener Unfug: Ja, es gibt den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr. Aber über dessen Vorliegen entscheidet immernoch ein Richter und kein selbsternannter Task-Force Anwalt. Außerdem bedeutet "Verdunklungsgefahr" natürlich etwas vollkommen anderes, als hier beschrieben.
Schliesslich sei noch angemerkt, dass keine Firma, die ernsthaft ihre Interessen verfolgt und Copyright-Sünder dingfest machen möchte, diese vorher per E-Mail warnt. Wer wirklich was ausgefressen hat, bei dem klingelt möglicherweise eines Morgens der Staatsanwalt und bittet darum mal eben reinkommen zu dürfen. Aus naheliegenden Gründen wird er sich kaum vorher ankündigen.
Fazit:
Die Mail ist ein harmloser, wenn auch selten dämlicher Hoax - und kann getrost entsorgt werden. Weitere Infos zur (natürlich nicht existierenden) Anti-Piracy-Taskforce bei heise.de. | | | ZULETZT AKTUALISIERT: DI., 03.08.2004 |
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